Stand: Oktober 2026.
Immobilieneigentum kann eine Grundlage für eine langfristige Golden Residency in den VAE sein. Entscheidend sind jedoch die aktuellen Voraussetzungen der zuständigen Behörden und die konkrete Struktur des Investments.
Die zentrale Schwelle: AED 2 Millionen
Die Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs & Port Security nennt für Immobilieninvestoren einen Gesamtwert von mindestens AED 2.000.000 für eine oder mehrere Immobilien. Auch bestimmte finanzierte Immobilien können berücksichtigt werden, sofern die Finanzierung über eine zugelassene lokale Bank erfolgt.
Können mehrere Immobilien zusammengerechnet werden?
Die offiziellen Informationen sprechen ausdrücklich von einer oder mehreren Immobilien mit einem Gesamtwert von mindestens AED 2 Millionen. Entscheidend ist, dass die Eigentums- beziehungsweise Investitionsnachweise die Voraussetzungen erfüllen.
Was gilt für Off-Plan?
Die ICP nennt auch Off-Plan-Einheiten mit einem Gesamtwert von mindestens AED 2 Millionen, sofern sie von einem zugelassenen lokalen Immobilienunternehmen erworben werden und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Was verlangt Dubai zusätzlich?
Die General Directorate of Identity and Foreigners Affairs Dubai nennt für Immobilieninvestoren unter anderem einen Immobilienwert von mindestens AED 2 Millionen und einen entsprechenden Nachweis über die Immobilienposition. Bei gemeinsamem Eigentum muss der anrechenbare eigene Anteil die erforderliche Schwelle erfüllen.
GDRFA Dubai: Golden Residence for Investors
Golden Visa nicht mit Immobilienkauf gleichsetzen
Der Kauf einer Immobilie führt nicht automatisch zur Erteilung einer Golden Residency. Der Aufenthaltsstatus ist ein separater behördlicher Prozess mit eigenen Dokumenten, Prüfungen und Voraussetzungen.
Vor dem Kauf die Visa-Struktur mitdenken
Wer die Immobilie auch wegen eines möglichen langfristigen Aufenthaltsstatus kauft, sollte vor Vertragsabschluss klären, welcher Wert anerkannt wird, wie Eigentumsanteile behandelt werden und welche Dokumente später benötigt werden.
Fazit
Für Immobilieninvestoren liegt die zentrale Schwelle aktuell bei AED 2 Millionen. Da sich Visa-Regeln und Verfahrensdetails ändern können, sollten Käufer vor Antragstellung immer die aktuellen ICP- und GDRFA-Vorgaben prüfen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Einwanderungs- oder Rechtsberatung.
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